Wer kann die neue Förderung erhalten?

„Digiboost Rheinland-Pfalz“ ist ein ab dem 1. März 2021 gültiges Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz. Es bezuschusst kleine bis mittlere Unternehmen einem Standort in Rheinland-Pfalz, hierzu zählen auch Soloselbstständige und Freie Berufe. Die Unternehmen dürfen als Voraussetzung maximal 100 Mitarbeiter beschäftigen und müssen eine Informationsveranstaltung der IHK oder Handwerkskammer besucht haben.

Ziel des Programms ist die Unterstützung der Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse, was zu einer Stärkung der Wirtschaft und schneller Erholung nach der Krise sorgen soll.

Was kann mit „Digital jetzt“ gefördert werden?

Gut zu wissen: Bei der Antragstellung muss von den unten genannten Kategorien mindestens eine angekreuzt werden,
dieses muss in Zusammenhang mit dem Vorhaben in höchstens 200 Zeichen beschrieben werden.

Wie hoch ist die „Digiboost“ Förderung?

Die Höhe der „Digiboost“-Förderung ist abhängig von der Unternehmensgröße gestaffelt, welche jedoch nicht über 100 MitarbeiterInnen betragen darf.

MitarbeiterInnen in Teilzeit werden anteilig berechnet:

MitarbeiterInnen bis 20 h/Woche = Faktor 0,5
MitarbeiterInnen bis 30 h/Woche = Faktor 0,75
MitarbeiterInnen über 30 h/Woche = Faktor 1
MitarbeiterInnen auf 450-Euro-Basis = Faktor 0,3

Unter 10 MitarbeiterInnen:

75 % Förderquote

10 bis 29,9 MitarbeiterInnen:

50 % Förderquote

30 bis 100 MitarbeiterInnen:

25 % Förderung

Wie hoch ist die maximale Fördersumme?

Als nicht-rückzahlbarer Zuschuss zum geförderten Projekt wird bei „Digiboost“ eine maximale Summe von 15.000€ gewährt. Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme wurde auf 4.000€ festgesetzt, darunter ist das Vorhaben nicht förderfähig.

Was ist nicht förderfähig?

  • allgemeine/alleinstehende Beratung

  • ausschließlich Umsetzung gesetzlicher Vorschriften und nicht unmittelbare betriebliche Prozessverbesserung

  • reine Ersatzbeschaffungen

  • Finanzierungskosten, Umsatzsteuer

  • Personalausgaben und Eigenleistungen des Unternehmens

  • Standardsoftware und Standardhardware (einschl. Software as a Service, Cloud-Services)

  • IKT-Grundausstattung/klassische Telefonie

  • Leasing oder Mieten von Hardware, Software oder Software-Lizenzen

  • Online-Marketing-Maßnahmen und reine Suchmaschinenoptimierung (Search Engine Optimierung)

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Zunächst kannst du uns über das unten stehende elektronische Antragsformular kontaktieren und von deinem Digitalisierungsprojekt berichten, den Rest übernehmen wir. Zu Beachten ist, dass vor der Beantragung eine Informationsveranstaltung einer IHK oder Handwerkskammer besucht werden muss, dies geschieht zumeist online.

Grundlegend folgt auf den eingereichten Antrag bei der Förderung bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) und dessen Prüfung die Ausstellung eines Zuwendungsbescheid durch die ISB. Danach beginnt auch schon die Durchführung des Projektes und nach der Einreichung des Verwendungsnachweis (maximal 15 Monate nach Zuwendungsbescheid) wird die Förderung ausbezahlt.

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    So erreichst du uns:

    Telefon: 02623 79956-00
    E-Mail: foerderung@wmit.biz