Nach dem Urteil des Landgerichts München hinsichtlich der datenschutzwidrigen Einbindung von Google-Diensten auf Webseiten Anfang 2022 kam es zu einer Abmahnwelle. Genauere Informationen hierzu findet ihr in unserem Blogpost von November, bei dem wir bereits die aktuelle Lage diesbezüglich thematisiert haben.
Die Einzelfallentscheidung des Gerichts wurde schließlich von vielen Abmahnkanzleien genutzt, um Schadensersatz bei den Webseitenbetreibern zu fordern. Die Abmahner spekulierten in dieser rechtlich eher unübersichtlichen Lage darauf, dass die Abgemahnten einfach schnell den doch recht kleinen Betrag überweisen würden.

Es wird jedoch immer deutlicher, dass die Abmahner hier wahrscheinlich mit unlauteren Mitteln vorgegangen sind. Denn teilweise wurden hier mit einer speziellen Software zahllose Webseiten explizit überprüft, um danach Schmerzensgeld verlangen zu können. Es wurde demnach aktiv nach einem DSGVO-Verstoß gesucht, bis dieser schließlich gefunden wurde. Demnach wurde Schadensersatz von den Webseitenbetreibern gefordert, ohne dass ein tatsächlicher Schaden vorlag.

Da auch wir im Herbst abgemahnt wurden, haben wir dies rechtlich prüfen lassen. Auch bei uns wurde deutlich, dass bei den Abmahnkanzleien somit der Verdacht besteht, gegen das Berufsrecht verstoßen zu haben und die Abmahnung gegebenenfalls rechtswidrig ist.

Bei einer Abmahnung sollte daher ein Nachweis eingefordert werden, dass von der IP-Adresse, von der als Mandant genannten Person, auch tatsächlich auf die Webseite zugegriffen wurde und inwiefern hier genau ein Verstoß gegen den Datenschutz gegeben sein soll. Es ist naheliegend, dass aufgrund der zahlreichen und auch oft wortgleichen Abmahnungen die Webseiten bewusst aufgesucht wurden, in der Hoffnung eine Abmahnung aussprechen zu können und davon dann zu profitieren.

Unsere Hinweise sind hierbei unverbindlich und ersetzen keine rechtsanwaltliche Beratung. Die aktuelle Lage verdeutlicht aber, dass man sich nicht mit einer Abmahnung und der damit verbundenen Schadensersatzforderung abfinden muss und sogar der Verdacht besteht, dass diese nicht rechtskonform ist.

Unabhängig davon sollte jedoch jeder Betreiber dafür Sorge tragen, die eigene Webseite datenschutzkonform zu halten, zum Beispiel mit der Einbindung eines Cookie-Banners, welches alle Dienste von Drittanbietern blockiert, bis der Besucher seine ausdrückliche Zustimmung gibt.

Deine working minds unterstützen dich bei der Umsetzung und sorgen dafür, dass deine Webseite datenschutzkonform läuft. Schreibe uns hierzu einfach eine Mail an info@wmit.biz oder rufe uns unter der 02623 79956-00 an.